Vor der erstmaligen Nutzung der Aktion erfolgt eine einmalige Datenerfassung
in der Abteilung Soziales.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen: Behindertenpass des Bundessozialamtes (Original), Konto-Nummer (falls vorhanden), schriftliche Vollmacht, falls der Behinderte einen Vertreter entsendet.
Anspruchsberechtigt sind Klagenfurter Bürgerinnen und Bürger mit den Behinderungen „Blinde und praktisch Blinde“, „Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist“.
Rollstuhlfahrer, die auf das Vorhandensein einer Fahrzeug-Hebebühne angewiesen sind, können die Behindertentransporte des Österreichischen Roten Kreuzes bzw. des Zivilinvalidenverbandes zu den gleichen Zuschussbedingungen in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner in der Abteilung Soziales:
Mag. Dr. Karl Heinz Scheriau, Seniorenbüro (im Hof links),
Tel. +43 (0)463 537-4847
E-Mail: karl-heinz.scheriau@klagenfurt.at